Patienten-Informationen

Zahnärztlicher Notfälle außerhalb der Sprech­zeiten

Zahnärztlicher Notfalldienst Mannheim
Fachzentrum EG
Collinistraße 11
68161 Mannheim

Zahnärztlicher Notfalldienst Heidelberg
Europacenter
Sofienstraße 29
69115 Heidelberg

Eine telefonische Voranmeldung ist nicht nötig.

Privat versicherte Patienten

Die GOZ 88, GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE, wurde seit 1988 weder inhaltlich noch gebührenmäßig aktualisiert. Sie ist mit 20 Jahren die älteste in Europa.

"Neue", nach 1987 entwickelte Behandlungsmethoden sind weiterhin dort nicht aufgeführt und werden nach Möglichkeit gemäß der Empfehlung der Zahnärztekammer entsprechend ähnlich aufwändiger Gebührenpositionen berechnet.

Einige Privatkrankenkassen erschweren immer öfter eine zeitgemäße und kostengerechte Erstattung an ihre versicherten Mitglieder. Seit 1. Januar 2009 muss die PKV einen Basistarif anbieten, der im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Als klarer Vorteil erweist sich für den Patienten, dass in der GOZ die Behandlungen besser als "notwendig", "ausreichend" und "wirtschaftlich" sein dürfen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit, wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert, fehlt.
Der Privatpatient kann daher frei nach seiner Entscheidung entsprechend den medizinischen Notwendigkeiten behandelt werden. D. h. bei Bedarf mehrfache Anästhesien, ein erweiterter Pulpenschutz (zur Schonung des Zahnnerven), Zahnersatz nach Wunsch usw. sind hier normalerweise kein Problem. Der Privatpatient kann sicher sein, dass sein Behandler während der Behandlung nicht darüber nachdenken muss, ob die anfallenden Kosten übernommen werden.

Der Privatpatient kann seine Rechnung und vor allem seinen Versicherungsvertrag in allen Punkten nachprüfen und bei Unklarheiten gezielt nachfragen. Leistungen können ihm nicht unbemerkt von Seiten der Regelungsbehörden versagt werden.

Die enormen Verwaltungskosten, Kosten der Überwachungsbehörden oder die Kosten der unzähligen Regelungswerke, die Liste ließe sich fast beliebig fortsetzen, wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen, fallen für den Privatpatienten nur sehr geringfügig an.
Seine Beiträge fließen viel effektiver in die vereinbarten Versicherungsleistungen.